Auf alle zwischen DJ-Stevie-A, Jan-Steven Arndt, (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) geschlossenen Verträge finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.

1. Inhalt der Dienstleistung

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur Bereitstellung einer mobilen Diskothek und DJ inklusive aller technisch notwendigen Gerätschaften, Sofern nicht anders vereinbart, wird eine professionelle Audioanlage auf Wunsch mit verschiedenen Lichteffekten zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt vor Ort eine Dienstleistung als DJ mit dem Abspielen von Musiktiteln..

2.Anfahrt

Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrt Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

3. Besonderheiten am Veranstaltungsort

3.1 Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Auftraggeber für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
3.2 Der Auftraggeber plant die Tanzfläche so ein das Sie sich in unmittelbarer Nähe zum DJ befindet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche in einem gesonderten Raum befindet..
3.3 Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein.Die Technik und der DJ müssen vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Auftraggeber für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und seiner Technik.

4. Auftragsabwicklung

4.1 Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern keine höhere Gewalt (Krankheit, technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen oder ähnliches) vorliegt, gewährleistet der Auftragnehmer einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung.Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Der Auftraggeber und seine Gäste dürfen sich beim Auftragnehmer Musik wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Veranstaltungsort , min. 1,5 Stunde vor und min. 1.5 Stunde nach der Veranstaltung möglich ist, um die Technik auf bzw. abzubauen.

5. Leistungsdauer

Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der „verbindlichen Buchung“ vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Auftraggeber nicht berechnet.
Auf Wunsch des Auftraggeber ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene halbe Auftrittsstunde wird zusätzlich berechnet. Das Ende der Musikbeschallung wird im beiderseitigen Einvernehmen bestimmt. Der Auftragnehmer beendet auch bei geringer Anzahl der Gäste vor Ort nicht eigenmächtig die Musikdienstleistung.

6. Technische Anforderungen

Für die Technik des Auftragnehmer wird mindestens eine besser zwei von einander getrennten 230 V Steckdosen benötigt. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der Technik an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der Auftragnehmer zum Schutz seiner Technik seine Dienstleistung sofort einstellen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Technik verursacht werden, trägt der Auftraggeber.

7. Haftung

Sobald die Technik des Auftragnehmer am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Technik durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, etc.) hat der Auftragnehmer dieses zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.Hat der Auftraggeber keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Auftraggeber eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

8. Preise und Zahlung

Der Auftragnehmer unterliegt der Besteuerung von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG. Aus diesem Grund wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung des Rechnungsbetrages ist nicht abhängig vom Erfolg der Darbietung beim Publikum. Die Vergütung des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist, ist sofort nach Veranstaltungsende in BAR fällig.

9. Catering

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer in angemessener Menge alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung.

10. Anmeldung der Veranstaltung

Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der Auftragnehmer dafür von dritter Seite belangt werden.

11. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich ( per Mail, WhatsApp, SMS ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Parteien.

12. Storno

12.1 Seitens des Auftraggebers Eine Stornierung kann generell nur schriftlich ( per Mail, WhatsApp, SMS ) erfolgen. Die Stornierung ist ab dem Tag des Einganges beim Auftragnehmer gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen:

– ab 2 Wochen vor der Veranstaltung:50 % der vereinbarten Gage (es sei denn Sie können nachweisen das der Schaden geringer Ist)

– ab 1 Woche vor der Veranstaltung:75 % der vereinbarten Gage (es sei denn Sie können nachweisen das der Schaden geringer Ist)

12.2 Seitens des Auftragnehmers. Im Krankheitsfall wird sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach bestem Gewissen um passenden Ersatz bemühen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten werden vom Auftragnehmer übernommen.

13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

14. Recht und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist