Auf alle zwischen DJ-Stevie-A, Jan-Steven Arndt, (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) geschlossenen Verträge finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.

1. Inhalt der Dienstleistung

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Bereitstellung einer mobilen Diskothek und eines DJs inkl. aller notwendigen technischen Geräte. Sollte nichts anderes vereinbart sein, so wird vom Auftragnehmer eine professionelle Tonanlage mit verschiedenen Lichteffekten zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt die musikalische Unterhaltung vor Ort, als DJ, durch das Abspielen von Musiktiteln.

2.Anfahrt

Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um eventuell notwendige Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch entstehenden Kosten haftet allein der Auftraggeber.

3. Besonderheiten am Veranstaltungsort

3.1 Ist der Zugang zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen benutzbaren Aufzug, stellt der Auftraggeber unentgeltlich Helfer zum Be- und Entladen des DJ-Fahrzeuges zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber plant die Tanzfläche so, dass sie sich in unmittelbarer Nähe des DJ befindet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Partygarantie, wenn sich die Tanzfläche in einem separaten Raum befindet.
3.3 Spielt der DJ im Freien, trägt der Auftraggeber das alleinige Wetterrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist die volle vereinbarte Gage vom Auftraggeber zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall über einen befestigten Untergrund verfügen, überdacht und trocken sein. Die Technik und der DJ sind vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen zu schützen. Bei Temperaturen unter 10°C hat der Auftraggeber für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und seine Technik zu sorgen.

4. Auftragsabwicklung

4.1 Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Sofern keine höhere Gewalt (Krankheit, technisches Versagen, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen o.ä.) vorliegt, gewährleistet der Auftragnehmer einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung. Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung des Musikprogramms frei und berücksichtigt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl. Der Auftraggeber und seine Gäste haben die Möglichkeit, dem Auftragnehmer Musikwünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, Musikwünsche abzulehnen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Weisungen Dritter zu befolgen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zum Veranstaltungsort mindestens eineinhalb Stunden vor und eineinhalb Stunden nach der Veranstaltung zum Auf- und Abbau der Technik möglich ist.

5. Leistungsdauer

Die DJ-Dienstleistung beginnt mit dem Einsetzen der Musik zur vereinbarten Uhrzeit und endet entsprechend der vereinbarten Dauer. Bitte beachten Sie, dass die Auf- und Abbauzeit nicht in der Buchungsdauer enthalten ist. Eine Verlängerung der DJ-Dienstleistung ist auf Wunsch des Auftraggebers auch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird zusätzlich berechnet. Das Ende der DJ-Dienstleistung wird einvernehmlich festgelegt. Der Auftragnehmer beendet die DJ-Dienstleistung nicht eigenmächtig, auch wenn nur eine geringe Anzahl von Gästen anwesend ist. 

6. Technische Anforderungen

Für die Technik des Auftragnehmers werden mindestens zwei, besser jedoch drei voneinander getrennte 230-V-Steckdosen benötigt. Die Stromversorgung muss gemäß VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen. Bitte beachten Sie, dass ein Anschluss der Technik an eine Stromversorgung über ein Aggregat aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich ist. Bei einem wiederholten Stromausfall (egal aus welchem Grund) ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Dienstleistung sofort einzustellen, um seine Technik zu schützen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Technik verursacht werden, sind vom Auftraggeber zu tragen.

7. Haftung

Sobald die Technik des Auftragnehmers am Veranstaltungsort aufgebaut ist, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Technik durch die Gäste verschmutzt werden (z.B. durch Getränke, Speisen etc.), ist dies durch den Auftragnehmer zu dokumentieren. Die Reinigung wird dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt. Besitzt der Auftraggeber keine Versicherung, die durch ihn oder Dritte verursachte Schäden abdeckt, hat der Auftraggeber eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

8. Preise und Zahlung

Der Auftragnehmer unterliegt der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 UStG. Aus diesem Grund wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Zahlung bzw. die Höhe des Rechnungsbetrages ist unabhängig vom Publikumserfolg der Veranstaltung. Die Vergütung des Auftragnehmers ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Beendigung der Veranstaltung in BAR oder PayPal (Familie und Freunde) zahlbar.

9. Catering

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer in angemessener Menge alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung.

10. Anmeldung der Veranstaltung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen. Die Kosten hierfür gehen zu seinen Lasten! Unterbleibt eine erforderliche Anmeldung oder Genehmigung wissentlich oder unwissentlich, so haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber in vollem Umfang auf Schadensersatz, wenn der Auftragnehmer hierfür von Dritten in Anspruch genommen wird.

11. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn Sie uns dies schriftlich (per Mail, WhatsApp, SMS) bestätigen, jedoch erst endgültig, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertragsabschluss erkennen beide Parteien diese AGB an. Der Vertrag ist auch für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend.

12. Storno

12.1 Seitens des Auftraggebers Eine Stornierung kann generell nur schriftlich ( per Mail, WhatsApp, SMS ) erfolgen. Die Stornierung ist ab dem Tag des Einganges beim Auftragnehmer gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen:

– ab 2 Wochen vor der Veranstaltung:50 % der vereinbarten Gage (es sei denn Sie können nachweisen das der Schaden geringer Ist)

– ab 1 Woche vor der Veranstaltung:75 % der vereinbarten Gage (es sei denn Sie können nachweisen das der Schaden geringer Ist)

12.2 Seitens des Auftragnehmers. Im Krankheitsfall wird sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach bestem Gewissen um passenden Ersatz bemühen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten werden vom Auftragnehmer übernommen.

13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

14. Recht und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist